Nutzungsbedingungen
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR BERATER (MINDORRA PLATTFORM)
Version: 01.12.2025
§ 1 Vertragsgegenstand und Rolle von Mindorra
(1) Die Aurevana FZ-LLC, Ras Al Khaimah, VAE (nachfolgend „Mindorra“), betreibt ein Online-Portal zur Vermittlung von Beratungsdienstleistungen. (2) Mindorra stellt lediglich die technische Infrastruktur (Webseite, App, VoIP-System, Abrechnungssoftware) zur Verfügung. Mindorra erbringt selbst keine Beratungsleistungen. (3) Der Vertrag über die Beratung kommt ausschließlich zwischen dem Berater und dem Endkunden zustande.
§ 2 Status des Beraters und steuerliche Pflichten
(1) Der Berater agiert als selbstständiger Unternehmer. Es wird kein Arbeitsverhältnis, kein Franchise und keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zu Mindorra begründet. (2) Steuerliche Verantwortung: Der Berater ist allein für die Abführung seiner Einkommen- und Umsatzsteuer sowie für die Anmeldung seines Gewerbes verantwortlich. (3) Zusicherung der Steuerdaten: Der Berater garantiert, seinen steuerlichen Status (z. B. Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG oder Regelbesteuerung) wahrheitsgemäß im System zu hinterlegen. Er ist verpflichtet, jede Änderung seines Status (z. B. Wegfall der Kleinunternehmerregelung) unverzüglich im Profil zu aktualisieren. (4) Der Berater stellt Mindorra von jeglicher Haftung für unrichtig ausgewiesene Steuern frei, die auf fehlerhaften Angaben des Beraters beruhen.
§ 3 Abrechnungsverfahren (Gutschriftsverfahren / Self-Billing)
(1) Zur Gewährleistung eines reibungslosen Plattformbetriebs erteilt der Berater Mindorra die ausdrückliche Vollmacht, im Namen und auf Rechnung des Beraters Rechnungen an die Kunden zu erstellen. (2) Der Berater verzichtet auf die Erstellung eigener Rechnungen an die Kunden für Gespräche, die über die Plattform vermittelt wurden. (3) Mindorra erstellt für den Berater automatisierte Provisionsabrechnungen (Gutschriften). Der Berater ist verpflichtet, diese Dokumente nach Erstellung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Einsprüche gegen Abrechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung erfolgen.
§ 4 Vergütung, Provision und Währung (50/50 Split)
(1) Die Plattformgebühr von Mindorra beträgt 50 % des Netto-Umsatzes. (2) Berechnung: Vom Brutto-Zahlbetrag des Kunden wird (falls der Berater umsatzsteuerpflichtig ist) die Umsatzsteuer herausgerechnet. Der verbleibende Netto-Betrag wird 50/50 geteilt. Die auf den Berater-Anteil entfallende Umsatzsteuer wird dem Berater zusätzlich ausgezahlt. (3) Währung & Umrechnung (UAE Compliance): Die Abrechnung erfolgt in Euro (EUR). Die interne Buchführung von Mindorra erfolgt in AED. Jede Session wird zum jeweiligen Wechselkurs des Leistungstages fixiert. Währungsschwankungen zwischen dem Zeitpunkt der Leistung und der Auszahlung gehen nicht zu Lasten des Beraters.
§ 5 Beratungsverbote und Qualitätsstandards
(1) Verbotene Themen: Beratungen über den Tod, schwere Krankheiten, Schwangerschaften, Rechtsstreitigkeiten oder Anlageberatung sind strikt untersagt. (2) Heilversprechen: Es dürfen keine Heilversprechen abgegeben werden. Die Beratung dient der Unterhaltung und Lebenshilfe; sie ersetzt keine medizinische Therapie. (3) Verschwiegenheit: Der Berater ist zur absoluten Vertraulichkeit über alle Kundeninformationen verpflichtet. Die Nutzung von Kundendaten außerhalb der Plattform ist untersagt.
§ 6 Exklusivität und Umgehungsverbot
(1) Es ist dem Berater untersagt, Kunden zur Zahlung außerhalb der Plattform (z. B. via PayPal, Überweisung) zu bewegen. (2) Der Austausch von privaten Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Social Media) ist untersagt, sofern dies der Umgehung der Plattform dient. (3) Vertragsstrafe: Bei nachgewiesener Umgehung steht Mindorra eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Wertes der entgangenen Provision zu, mindestens jedoch 500,00 € pro Einzelfall.
§ 7 Nutzungsrechte und Marketing
(1) Der Berater räumt Mindorra ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Profilnamen, Profilbild und seinen Beschreibungstexten ein. (2) Mindorra ist berechtigt, das Profil des Beraters für Marketingzwecke (z. B. Google Ads, Social Media) zur Bewerbung der Plattform zu nutzen.
§ 8 Rückbuchungen und Missbrauch
(1) Bei Rückbuchungen durch Kunden (Chargebacks) trägt der Berater das wirtschaftliche Risiko für seinen Provisionsanteil. Mindorra ist berechtigt, diese Beträge mit künftigen Guthaben zu verrechnen. (2) Manipulationen (z. B. künstliches Generieren von Minuten durch Absprache mit anderen Nutzern) führen zur sofortigen Sperrung und zum Verfall der Provisionen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ras Al Khaimah, VAE. (3) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.